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News von Music Centre Ittervoort

Beitrag zu Revisionskosten

21 September 2009

Der Prins Bernhard Kulturfonds gewährt unter anderem Musikvereinen finanzielle Unterstützung, um das niederländische Kulturerbe zu fördern.

Beitrag zu Revisionskosten
Der Prins Bernhard Kulturfonds unterstützt Musikvereine finanziell, sofern die Richtlinien erfüllt werden. Adams (der weltweit größte Hersteller von Pauken und Marimbas) möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Adams über die vom Prins Bernhard Kulturfonds anerkannte Fachkompetenz verfügt, um folgende Instrumente zu revidieren: Bass , Basstuba, Pauken, (Bass-)Marimba, Oboe, Altoboe, Bassklarinette, Basstrombone, Kontrafagott, Baritonsaxophon.

Richtlinien
Der Prins Bernhard Kulturfonds entscheidet auf Grundlage allgemeiner und spezifischer Richtlinien, ob Anträge berücksichtigt werden. Alle Anträge werden anhand dieser Richtlinien beurteilt. Die Richtlinien sind im sogenannten Richtlinienwegweiser zusammengefasst und können im Dokument „richtlijnen.pdf“ nachgelesen werden.

Weitere Bestimmungen
Der Prins Bernhard Kulturfonds Limburg wendet zusätzliche Bestimmungen an. Wenn Ihr Antrag sowohl den allgemeinen Richtlinien als auch den zusätzlichen Bestimmungen der regionalen Abteilung entspricht, kann Ihr Antrag in Bearbeitung genommen werden. Das Antragsformular finden Sie über das Menü oben auf dieser Seite.

Musikvereine
Bei Anträgen für Uniformen und Instrumente gelten beim Prins Bernhard Kulturfonds Limburg bestimmte Höchstbeträge, die für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Für Uniformen können maximal 20 % der eingereichten Kosten mit einem Höchstbetrag von € 2.800 bewilligt werden. Für Instrumente können maximal 25 % der Kosten mit einem Höchstbetrag von € 3.900 bewilligt werden.

Es ist möglich, einen Zuschuss zu den Revisionskosten für eine begrenzte Gruppe von Instrumenten zu beantragen, darunter: Oboe, Altoboe, Bassklarinette, Basstrombone, Bass , Basstuba, Pauken, (Bass-)Marimba, Kontrabass, Kontrafagott, Baritonsaxophon. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Revision durch ein fachkundiges Unternehmen durchgeführt wird. Der maximale Zuschuss für Instrumente von € 3.900 innerhalb von drei Jahren sowie der Prozentsatz von 25 % bleiben bestehen.

Instrumente , Uniformen
Instrumente und , oder Uniformen sind nicht förderfähig, wenn diese bereits bestellt oder angeschafft wurden, bevor eine Entscheidung über den Antrag getroffen wurde.